Ihre Anwaltskanzlei  in Neuss 

Rechtsgebiete

Ihr Anwalt im Steuer-, Familien- und Erbrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Steuerrecht

Familien- und Erbrecht

  • Trennung und Scheidung

  • Unterhalt (Ehegatten- und Kindesunterhalt)

  • Zugewinnausgleich

  • Ehevertrag

  • Testament und Vermächtnis
  • Erbschaft

  • Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung
  • Erbengemeinschaft
  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen

  • Mietprozesse

  • Räumungsklagen
  • Kündigungen (Eigenbedarf oder Vertragsverstöße)

  • Mieterhöhungen/Mietminderungen

  • Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern und Hausverwaltungen
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

  • Steuerrecht der Immobilie
  • Einspruchsverfahren

  • Klage und Revisionsverfahren

  • Rechtsberatung zu Steuererklärungen für Privatpersonen

  • Beratung zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Privatpersonen

  • Kapitalanlagethemen

Pro Bono

Unentgeltliche Rechtsberatung

Pro Bono - Bedeutung

Pro bono Deutschland e.V. definiert Pro Bono Rechtsberatung wie folgt: 

Pro Bono-Rechtsberatung ist die unentgeltliche Rechtsberatung für einen guten Zweck. Sie besteht in der Beratung und Vertretung gemeinnütziger Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und bedürftiger Privatpersonen, die berechtigte Anliegen verfolgen, jedoch nicht in den Genuss der gesetzlichen Kostenhilfe kommen sowie in dem Engagement zur Förderung und Verbreitung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.

Übernahme von Pro Bono Mandaten

Als Ausdruck der gesellschaftlichen Verantwortung übernimmt Dr. Neuhausen in geeigneten Fällen Rechts­beratungs­­aufgaben, durch die ein guter Zweck gefördert wird. Empfänger von Pro Bono Rechts­beratung durch Dr. Neuhausen sind insbesondere gemein­­nützige Institutionen und Privatleute. Für Pro Bono Rechts­beratung wird kein oder nur ein reduziertes Honorar in Rechnung gestellt, soweit dies nach den einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften zulässig ist.

Individuelle Lösungen

Wenn Sie einen geeigneten Fall haben oder jemanden kennen, der Unterstützung benötigt, dann sprechen Sie bitte die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Neuhausen in Neuss an. Eine besondere Bereitschaft zur Übernahme von unentgeltlichen Rechtsberatungsaufgaben besteht  insbesondere auch in Mietrechtsfällen auf Seiten der Mieter, wenn es um den Fortbestand oder die Aufrechterhaltung eines ungestörten Mietverhältnisses  geht. 

ÜBER MICH

Erfahrener Rechtsanwalt in Neuss

Dr. Michael Neuhausen, LL.M. studierte Rechtswissenschaften und Steuerwissenschaften in Köln und Osnabrück mit Promotion im Steuerrecht. 

Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in Neuss ist er als Geschäftsführer des Versorgungswerkes der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, als Partner bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie als Syndikus bei einer Rückversicherung und einer Bank im Bereich der Immobilienfinanzierung tätig gewesen. Insgesamt ist Dr. Neuhausen bereits seit knapp 25 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen.


Herr Dr. Neuhausen spricht Deutsch und Englisch. 

KONTAKTIEREN SIE UNS

Kontaktieren Sie mich 

Informationen zum Büro

Montag - Dienstag
09:00 - 17:00
Mittwoch
09:00 - 12:00
Donnerstag - Freitag
09:00 - 17:00
Samstag - Sonntag
Geschlossen
 
 
 
 
 

Impressum:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Neuhausen, LL.M.

Kanalstr. 36

41460 Neuss


Umsatzsteuer Identifikationsnummer:

DE 367961234


Berufsbezeichnung und zuständige Kammern (Aufsichtsbehörde):

Die gesetzliche Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland Nordrhein-Westfalen) verliehen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Die Kammer ist Aufsichtsbehörde.


Adressdaten der Kammer:

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Freiligrathstraße
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211 – 49 502-0
Telefax: 0211 – 49 502-28
E-Mail:info@rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de
Internet:www.rak-ddorf.de


Berufsrechtliche Regelungen:

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen nachfolgend genannten berufsrechtlichen Regelungen, die auch auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter der Rubrik “Berufsrecht” auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden können:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
  • Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
  • Berufshaftpflichtversicherung

Rechtsanwälte sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in der BRAO und BOStB verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Nach § 8 Abs. 4 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftgesetz – PartGG) haftet den Gläubigern für Verbindlichkeiten der Partnerschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung nur das Gesellschaftsvermögen, wenn die Partnerschaft eine zu diesem Zweck durch Gesetz vorgegebene Berufshaftpflichtversicherung unterhält. 


Berufshaftpflichtversicherer ist die

Allianz Versicherungs AG
10900 Berlin


Außergerichtliche Streitschlichtung:

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer am jeweiligen Standort (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle(at)brak.de.


Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für Rechtsanwälte:

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig.